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Home Heilquelle Bohrung I

Bohrung I

Die Bohrung Piringsdorf I

Die erste Bohrung - die Bohrung Piringsdorf I erfolgte im Jahre 1964 auf dem Grundstück 2.017 der KG Piringsdorf im Trocken-Schlagbohrverfahren mit nachgeführter Verrohrung.

Die Mächtigkeit der quartären Talfüllung betrug 7,5 m, wobei unter einer 2,9 m dicken Lehmbedeckung zuerst ein 1 m mächtiger Grobsandhorizont und dann von 3,9 bis 7,5 m durchlässige Kiese erschlossen wurden. Hier wurden bereits die ersten Mineralsäuerlinge entdeckt.

Von 7,5 bis 64,2 m durchfuhr die Bohrung die vermutlich als sarmatisch bis dazisch einzustufenden Lockersedimente des Tertiärs und ein stratigraphisch nicht näher definiertes Basiskonglomerat. Daran schloß sich bis 78,8 m eine Verwitterungs- und Auflockerungszone des prätertiären Grundgebirges an. Von 78,8 m bis zur Endteufe von 86,42 m wurde das gestörte Grundgebirge in Form von unterostalpinen Graphitquarziten aufgeschlossen.

A.TAUBER unterscheidet 3 Mineralwasserstockwerke mit einzelnen Horizonten, überwiegend dichte Lagen hydraulisch voneinander getrennt sind. Die Unterteilung in Stockwerke und Horizonte konnte aufgrund der Ausführung des Aufschlusses als Trockenbohrung und mit Hilfe der damit verbundenen Möglichkeit von Einzelbeprobungen durchgeführt werden.

Die ersten beiden Horizonte des 1. Stockwerkes liegen in den quartären Lockersedimenten, wobei der erste Horizont bereites in einer Tiefe von 2,90 m, direkt unter der quartären Lehmbedeckung auftritt. Er entspricht in der Position der wenige Meter von der Bohrung gelegenen Sulz-Quelle. Nach der Übersicht-Darstellung von A. TAUBER in "Chemische Analysen und balneologische Beurteilung der in Piringsdorf befindlichen Bohrquellen" betrug die Summe der gelösten Stoffe des I. Horizontes 1.160 mg/l (knapp über der Mineralwassergrenze), der Gehalt an freiem gelöstem Kohlendioxid 2.010 mg/l und die Konzentration der Ortho-Borsäure des erschlossenen Wassers wurde nicht angegeben.

Die Summe der gelösten Stoffe erreicht im III. Horizont (Sand zwischen 18,6 m und 20,5 m) bereits über 5.500 mg/l, mit einem Gehalt an freiem Co2 von über 2.600 mg/l. Insgesamt handelt es sich bei den Wässern des 1. Stockwerkes um Natrium-Calcium-Bicarbonat-(Eisen)-Säuerlinge. Angaben über die Ergiebigukeit der Horizonte fehlen.

Das 2. Stockwerk, das vom 1.Stockwerk durch einen 6,7 m mächtigen Tonmergelhorizont getrennt wird, war durch das Auftreten eines Calcium-Natrium-Bicarbonat-(Eisen)-Säuerlings im Horizont 27,2 bis 29,1 m (Sand-Kies) mit 5.836 mg/l an gelösten festen Stoffen gekennzeichnet. Ein Wert für die Ortho-Borsäure liegt nicht vor.

Das 3. Stockwerk, welches auch den Horizont im unterostalpinen Grundgebirge umfasst, weist die höchste Mineralisierung (über 7,8 g/l) mit Natrium-Calcium-Bicarbonat-(Eisen)-Wassertypen auf. Der Gehalt an Ortho-Borsäure dieses Stockwerkes lag bei der Erschließung bei 95 mg/l (A. TAUBER, s.o.).
Nach Test der Ergiebigkeit und Wasserführung einzelner Horizonte wurde die Strecke zwischen 74,42 bis 86,42 m (= 12 m) im Bereich des 3. Mineralwasser-Stockwerkes mit Schlitzfilterrohren gefasst und der Ringraum mit Quarzfilterkies versehen. Über dem Filterkies wurden Dichtungsmittel und Zement, beschwert mit Eisenschrott gegen die hohen Gasdrücke eingeschaltet. Der Durchmesser der Voll- und Filterrohre war 100 mm (Material: Magerta-I-Stahl). Geologisch gesehen erfolgte die Erschließung der wasserführenden Horizonte im Bereich des Basiskonglomerates und des unterostalpinen Grundgebirges.

Nach TAUBER, s.o. betrug nach der Fertigstellung der Verrohrung und Verkiesung die frei (durch Entspannung des Begleitgases, d.h., durch Gaslift) überlaufende Wassermenge 7 l/s (25,2 m3/h), die Gasspende (vor allem CO2) betrug ein Mehrfaches des Wasser-Volumenstromes.

Aufgrund von Ablagerungen eisenreicher Sinter in der Entnahmeleitung kam es im Jahre 1969 zu einem unkontrollierten Gas und Wasserausbruch. Die Sinterablagerung (vornehmlich Calcium-Karbonat) entstehen durch Entweichen des überschüssigen Kohlendioxid bei der Re-Equilibrierung mit der Atmosphäre im offenen System. Das daraus resultierende Karbonat-Ungleichgewicht wird durch Ausfällungen ausgeglichen. Infolge der Blockierung des Ablaufrohres erfolgte der Ausbruch über den Ringraum zwischen Verrohrung und dem Gebirge, welcher durch die eingebrachten Dichtungsmittel nicht genügend abgesichert war.

Durch die teilweise Zerstörung der Ringraumabdichtung konnten nun auch die geringer mineralisierten Wässer der höheren Horizonte durch das Filterrohr der Bohrung eindringen. Die Druckabsenkung betraf durch das Fortschreiten der Vorgänge sogar die oberflächennahe Sulz-Quelle.

Die Veränderung des Chemismus wird aus dem Vergleich von Analysen vor und nach dem Ausbruchsereignis deutlich, Werte in mg/kg:

Entnahmdatum 12. 12. 1967 11. 07. 1980
u. 20. 05. 1969

Analytiker: Prof. Dr. MACHATA Mag. Ing. STEHLIK

Summe gelöste Stoffe 7.258 3.844
Natrium 942 561
Calcium 721 319
Chlorid 562 200
Bicarbonat 4.635 2.483
Orthoborsäure 95 43

1978 wurde aus Sicherheitsgründen ein im Abschnitt der Filterstrecke perforiertes Chrom-Nickel-Stahl-Steigrohr, Nennweite 50 – 70 mm eingebaut. Seither blieb die Untertage-Komplettierung unverändert. In Anlage 1 wurde die im Zeitraum 1967 bis 1992 durchgeführten Analysen zusammengestellt. Daraus geht hervor, dass die chemische Zusammensetzung nach der Neukomplettierung 1978 +/- gleich geblieben ist. Der Natrium-Gehalt unterlag größen Schwankungen, während der Salinitätsanzeiger Chlorid praktisch unverändert ist.
Mit Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wurde der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz die nachträgliche Bewilligung für die Entnahme von Mineral- und Heilwasser aus der mit Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung vom 10. 04. 1970, zl. LAD-526/5-1970 anerkannten Heilquelle auf Grundstück 2.017, KG Piringsdorf im Ausmaß von maximal 5,8 l/s erteilt. Gleichzeitig wurde ein engeres Schutzgebiet mit den ungefähren Maßen 60 x 60 m und erweitertes Schutzgebiet als Quadrat mit einer Seitenlänge von 200 m bescheidmäßig ausgewiesen. Nach einer dem Unterzeichneten vorliegenden Planskizze orientiert sich die Nord- und Südgrenze des erweiterten Schutzgebietes (hier als „Schongebietsgrenze“ bezeichnet) an Parzellengrenzen bzw. am Verlauf der Rabnitz.

Für beide Schutzgebiete gilt, dass Bohrungen und Grabungen unter einem Meter Tiefe verboten sind. Aus hydrogeologischer Sicht ist dazu zu bemerken, dass das erweiterte Schutzgebiet zu klein dimensioniert wurde, um einen genügenden Schutz der beiden Bohrungen durch fremde Neuerschließungen zu gewährleisten.